Ob neue Wohnraumverglasung oder eine umfassende Erweiterung des Hauses: Für viele Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim gibt es attraktive staatliche Zuschüsse. Häufig besteht jedoch Unsicherheit, wann eine Förderung infrage kommt, wie der Antrag gestellt wird und ob sich der Aufwand wirklich lohnt. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderprogrammen, passenden Produkten und den nächsten Schritten.
Grundsätzlich gilt: Wer sein Haus energetisch saniert oder erweitert und damit die Energieeffizienz verbessert, kann von staatlichen Zuschüssen profitieren. Zentral ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehören zum Beispiel energieeffiziente Glasfassaden oder Wintergärten mit verbesserter Dämmung. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen die Energiebilanz des Hauses nachweislich verbessern. Solarlux prüft die Förderfähigkeit Ihres Projekts und unterstützt bei der Planung.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Maßnahme festgelegte Anforderungen erfüllt. Häufig bedeutet das den Einsatz hochwertigerer Produkte. Dafür wird gemeinsam analysiert:
Wie hoch sind die Kosten für das Produkt?
Welche Mehrkosten entstehen durch eine förderfähige Variante?
Welche Summe lässt sich durch Zuschüsse abdecken?
So können Hausbesitzer*innen klar abwägen, ob sich die Investition lohnt. In vielen Fällen gleichen geringere Energiekosten die anfänglichen Mehrausgaben schon nach kurzer Zeit aus.
Förderfähig sind Produkte mit einem bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert). Je nach Produktgruppe gelten verschiedene Grenzwerte. Wintergärten dürfen etwas höhere Werte aufweisen als Fassadenverglasungen wie beispielsweise eine Glas-Faltwand oder das Schiebefenster cero. Solarlux bietet für beide Produktgruppen Systeme, die die Förderbedingungen erfüllen.
BAFA Zuschuss: 12.000 €
Nachdem Solarlux ein förderfähiges Angebot erstellt hat, folgt ein Termin mit einer Energieberatung. Auf Wunsch vermittelt Solarlux einen geeigneten Experten. Dieser bewertet den aktuellen Zustand des Gebäudes in einem individuellen Sanierungsfahrplan und empfiehlt Maßnahmen zur Optimierung. Je nach Umsetzung kann die Förderung bis zu 12.000 € betragen.
Steuerliche Förderung: 40.000 €
Hauseigentümer*innen können alternativ bis zu 20 % ihrer Investitionskosten über drei Jahre von der Einkommenssteuer absetzen, maximal 40.000 €. Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise erstellt Solarlux für die Steuerberatung.
Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Eingereicht wird er jedoch erst nach Vertragsabschluss. Wichtig: Der Vertrag sollte eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, falls die Bewilligung nicht erteilt wird.