In einem Wintergarten lassen sich der Garten und die Natur jederzeit hautnah und vor allem warm genießen – auch, wenn es draußen wieder kühler wird oder die lästigen Regenschauer im Herbst Einzug halten. Denn die wärmegedämmte Verglasung sorgt für maximalen Lichteinfall bei höchster Dichtigkeit und zugleich für vollumfänglich nutzbaren transparenten Wohnraum. Dabei bietet der Wintergarten sogar Platz für eine gemütliche Leseecke, einen prasselnden Kamin oder gar einen großen Essbereich sowie eine Küchenzeile – viel Raum für die ganze Familie und zahlreiche entspannende wie auch unvergessliche Momente.
Um sich dieses neue und freie Lebensgefühl nach Hause zu holen, erhalten Bauherren sogar einen Zuschuss vom Staat – und das ist auf zwei Arten möglich: Einerseits besteht die Möglichkeit, den Wintergarten mit einem finanziellen Zuschuss zu fördern. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Gefördert werden beheizte Wintergärten mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze auf 60.000 Euro, der Anteil über 30.000 Euro wird mit 20 Prozent gefördert – so sind bis zu 10.500 Euro Zuschuss möglich. Eine alternative Option für selbst genutztes Wohneigentum kann – nach Prüfung durch einen Steuerberater – die Förderung als Einkommenssteuerbonus sein. Hierbei sind im Sinne des §35c EstG bis zu 20 Prozent möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die über drei Jahre aufgeteilt wird.
Egal welche Variante der Förderung relevant ist: Es gilt, besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Zu den Kriterien bei der Förderung über die BAFA gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Bestandshauses nicht jünger als fünf Jahre sein darf. Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte mit einbezogen werden. Die Förderung nach §35c EstG wiederum hat die Anforderung, dass die Grundsteinlegung länger als zehn Jahre her sein muss. Darüber hinaus muss zwar kein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, allerdings bescheinigt das ausführende Fachunternehmen die Maßnahme; ein Steuerberater sollte hinzugezogen werden. Beim BAFA-Zuschuss ist es zudem zwingend notwendig, den Antrag vor der verbindlichen Auftragserteilung zu stellen – zulässig ist ein Vertrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Unbeheizte Wintergärten sind nicht förderfähig. Festgehalten sind diese und weitere Rahmenbedingungen in den sogenannten Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG). Stand: Oktober 2026.
Vom niedersächsischen Hersteller Solarlux gibt es Wintergarten-Systeme, die als beheizte Wohnwintergärten förderfähig sein können. Je nach Bauvorhaben und den Gegebenheiten vor Ort kann die bestmögliche Variante einer Förderung variieren. Fachberater und Quality Partner von Solarlux stehen hierfür mit ihrem Know-how zur Seite und finden gemeinsam mit den Bauherren die passende Förderung, die den bestmöglichen Ertrag bringt. Auch darüber hinaus unterstützen die Berater jederzeit an jedem Punkt des Wintergartenbaus tatkräftig – so auch bei der Antragsstellung sowie beim Einbeziehen eines Energieberaters und weiteren Aspekten. Damit der Traum eines Wintergartens kein Traum bleiben muss.
Als Solarlux-Partner sind wir von elements aus Mühlhausen davon überzeugt: Bei uns erhalten Sie außergewöhnliche Qualität, die sämtliche Ansprüche und Anforderungen in jeder Hinsicht erfüllt. Überzeugen Sie sich selbst!